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Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
In der Bundesrepublik Deutschland können (und sollten) Sie eine Vollmacht zur Vorsorge und eine Patienten- und Betreuungsverfügung erteilen, um sich und Ihre Familie finanziell, rechtlich und medizinisch abzusichern. Die nächsten Angehörigen sind nämlich nicht automatisch Vertreter ihrer Angehörige, wenn diese aus rechtlicher Sicht handlungsunfähig werden. Sollten die Betreffenden keine der oben genannten Vollmachten und Verfügungen erteilt haben, bestimmt der Statt einen gesetzlichen Betreuer, wie bspw. einen Anwalt. So wird dann ein „Fremder“ über ihre Eltern oder Ehepartner verfügen und nicht die nächsten Angehörigen! Mit der Vorsorgevollmacht können sie einer anderen Person das Recht einräumen, in ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auch auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers/in durch ein Betreuungsgericht zu verhindern. Achten Sie darauf, dass Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass Sie nur in ihrem Sinne handeln wird. Hier zum PDF Musterformular einer Vorsorgevollmacht. Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Es ist an dieser Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwider läuft. Ebenfalls kann bestimmt werden, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin bestellen möchten. Zudem sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird, möglich. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist. Hier zum PDF Musterformular einer Betreuungsverfügung. Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung (und damit Ihren Willen) unmittelbar umzusetzen. Hier zum PDF Musterformular einer Patientenverfügung. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie: - auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - durch die Broschüre: „Patientenverfügung Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben und bereitgestellten Informationen, insb. der Musterformulare. Im Zweifel sollten Sie fachkundige Berater (wie die Verbraucherzentralen) um weitere Informationen und Hilfe bitten. Als Familien-Partei wollen wir Sie aufklären und nicht beraten.
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