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Vorsorgevollmacht, Patienten- und
Betreuungsverfügung
In der Bundesrepublik Deutschland können (und sollten) Sie eine Vollmacht zur Vorsorge und
eine Patienten- und Betreuungsverfügung erteilen, um sich und Ihre Familie finanziell,
rechtlich und medizinisch abzusichern.
Die nächsten Angehörigen sind nämlich nicht automatisch Vertreter ihrer Angehörige, wenn
diese aus rechtlicher Sicht handlungsunfähig werden. Sollten die Betreffenden keine der oben
genannten Vollmachten und Verfügungen erteilt haben, bestimmt der Statt einen
gesetzlichen Betreuer, wie bspw. einen Anwalt. So wird dann ein „Fremder“ über ihre Eltern
oder Ehepartner verfügen und nicht die nächsten Angehörigen!
Mit der Vorsorgevollmacht können sie einer anderen Person das Recht einräumen, in
ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auch auf die
Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie
können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden kann,
wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die
Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers/in durch ein
Betreuungsgericht zu verhindern. Achten Sie darauf, dass Sie nur eine Person
bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass Sie
nur in ihrem Sinne handeln wird.
Hier zum PDF Musterformular einer Vorsorgevollmacht.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als
rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Es ist an dieser Wahl gebunden,
wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwider läuft. Ebenfalls kann bestimmt
werden, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin bestellen möchten. Zudem sind
auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und
Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder
im Pflegeheim gewünscht wird, möglich. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer
Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die
Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.
Hier zum PDF Musterformular einer Betreuungsverfügung.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren
Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische
Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung
auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die
Patientenverfügung (und damit Ihren Willen) unmittelbar umzusetzen.
Hier zum PDF Musterformular einer Patientenverfügung.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie:
- auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz
- durch die Broschüre: „Patientenverfügung“
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben und
bereitgestellten Informationen, insb. der Musterformulare. Im Zweifel sollten Sie fachkundige Berater (wie die
Verbraucherzentralen) um weitere Informationen und Hilfe bitten. Als Familien-Partei wollen wir Sie aufklären und
nicht beraten.