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Kinderkostengeld / Child Guarantee

„Stronger European Families“

Child Guarantee: Europäisches Kinderkostengeld 25/25 - 25/25 government-subsidised European child maintenance allowance.

Eine Initiative der Familienpartei Deutschlands!

Das Leben insgesamt ist immer schneller, rasanter und komplexer geworden.

Familien mit Kindern werden immer ärmer. Viele Eltern können nicht mehr Schritt halten und sind überfordert. Konflikte nehmen zu. Ein Ergebnis ist z.B. die zunehmende Gewalt in den Familien. Europaweit verzeichnen wir eine drastische Zunahme von Fällen der Verwahrlosung, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern.

 

Diesem müssen wir entschieden entgegen wirken. Europa muss die Kinderarmut aktiv und direkt vor Ort in den Familien bekämpfen. Denn Familien sind die Grundpfeiler unserer europäischen Gesellschaft, prägen unser aller Miteinander und sichern den Fortbestand Europas. Nur aus starken Familien heraus kann eine leistungsstarke Gesellschaft entstehen, die sich im globalen Wettbewerb behauptet. Zur Umsetzung der Child Guarantee halten wir daher die unverzügliche Einführung eines europäischen Kinderkostengeldes 25/25 für zwingend erforderlich und längst überfällig.

 

Diese zusätzliche europäische Kinderförderung darf mit keinen anderen Leistungen verrechnet werden. Der von der Europäischen Kommission im März 2020 vorgelegte Final Report‚ Feasibility Study for a Child Guarantee‘ erläuterte in gehend die bestehende Rechtsgrundlage und Zuständigkeiten. Dieses europäische  Kinderkostengeld 25/25 ist nachweislich das größte Wirtschaftsförderungsprojekt aller Zeiten: Die Familien fügen das zusätzliche Geld dem Geldkreislauf zu, so kommt es zu dem allen Europäerinnen und Europäern direkt oder indirekt zu gute.

Ausgestaltung:

Erforderlich sind 50,- Euro für jedes in Europa geborene Kind, dessen Eltern mit ihrem Einkommen unterhalb des Medianeinkommens des jeweiligen Mitglliedstaates liegen. Aufgeteilt in 25,-Euro je Kind als direkte Zahlung durch die bestehenden Familienkassen in den Mitgliedstaaten und 25,- Euro je Kind zur Schaffung der neu ein zurichtenden europäischen Familienberaterinnen, die aktiv in den Familien vor Ort tätig werden.Die Europäische Familienbegleiterin steht für:

  • Präsenz Europas in den Familien, es entsteht eine bessere Identifizierung mit Europa•Bindeglied zwischen Familien, Angebotsstrukturen und Gemeindenunter europäischer Schirmherrschaft

  • präventive Unterstützung der Familien von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit der Kinder, individuell auf die Familien als Gemeinschaft zugeschnitten

  • frühzeitige Problemerfassung (Überforderung, Vernachlässigung, Missbrauch, Verwahrlosung, Gewalt in der Familie, Entwicklungsstörungen bei Kindern, usw.)

  • Lösung unter Einbeziehung der vorhandenen Angebotsstrukturen und mittels individueller Vernetzung dieser Strukturen für Familien.

Nur durch eine familien freundlichere Ausgestaltung der Europäische Union werden wieder mehr Kinder in Europa geboren werden, wobei Stärkung der Familien Stärkung der Gesamtgesellschaft bedeutet. Vor  diesem Hintergrund beantragen wir ein zusätzliches europäisches Kinderkostengeld 25/25, und laden Sie herzlich ein, daran mitzuwirken, es mitzugestalten und umzusetzen!

 

Helmut Geuking

Bundesvorsitzender, Familienpartei Deutschlands

Dobrev-Bericht

(Schattenberichterstatter
Helmut Geuking):
Beschäftigungs -und Sozialpolitik des
Euro-Währungsgebiets 2020

Punkt (27) des Berichts (auf Änderungsantrag Helmut Geuking) bringt den klaren Wunsch des Parlaments zum Ausdruck, ausreichende Mittel aus dem MFR 2021-2027 für eine deutliche politische Unterstützung der Kinderkostengeld-Initiative der Familienpartei bereitzustellen:

„Fordert die Kommission auf, internationalen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte von Kindern nach zu kommen, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten (sowie die EU insgesamt im Falle einiger Rechte) verpflichtet haben; fordert die Kommission auf, 2020 eine EU-Kindergarantie vorzulegen; fordert, sämtliche Möglichkeiten des MFR2021–2027 für Investitionen in Kinder zu nutzen und die Fonds im Rahmen des MFR dazu zu verwenden, den potenziellen Mehrwert der EU-Kindergarantie bei der Bekämpfung der Armut sowie nachteiliger Abwärtstrends im Hinblick auf den demografischen Wandel in Europa zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten auf, europäische und nationale Aktionspläne zu erarbeiten, um den Zugang von Kindern zu den fünf wichtigsten sozialen Rechten–Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, kostenloser Bildung, kostenloser Kinderbetreuung, menschenwürdigem Wohnen und angemessener Ernährung – zu gewährleisten;“

 

Die vollständige Unterlage finden Sie in englischer und in deutscher Sprache unter:

Johannes Denzlinger (Fachanwalt für Familienrecht):
Aktueller Sachstand „Kinderkostengeld“
in den Mitgliedstaaten.

Diese eingehende Analyse untersucht die Rechtsgrundlage zum potentiellen Erreichen der Ziele der Initiative. Die erschöpfende, informative Aufschlüsselung der Rechtsvorschriften zeigt zwei Wege auf: über den Europäischen Sozialfonds(ESF) und/oder über das Gemeinschaftsrecht (in Form eines Gesetzesentwurfs), d.h. über gemeinschaftliche Legislativmaßnahmen zur Festlegung der Bedingungen für das Recht auf Leistungen.

Die vollständige Unterlage finden Sie hier:

Jürgen Liminski (Journalist): Untersuchung zur Kinderarmut.

Der Journalist kommt zu dem Fazit, dass sich die derzeitige negative demografische Entwicklung fortsetzen wird, wenn der Begriff des Familienlebens zum Synonym für finanzielle Notlage wird. Angesichts erfolgreichen Gegensteuerns in nordischen Mitgliedstaaten undi n Frankreich schlussfolgert er, dass ein europäisches Kinderkostengeld tatsächlich einen positiven Beitrag zum Erreichen der Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte(EPSR) sowie der wirtschaftlichen Rechte leisten, und diese stärken würde.

Die vollständige Unterlage finden Sie hier:

Stellungnahmen der Trio-Präsidentschaft von Kroatien, Deutschland und Portugal in der EU im Hinblick auf Kinder, Soziales und Sozialpolitik.

Kroatien:

In diesem Vermerk wird die Vereinbarkeit der Kindergarantie mit der Auffassung des Parlaments dargelegt:

Die Bekämpfung der Kinderarmut ist im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte und diese Initiative stimmt mit den Prioritäten der neuen Kommission überein. Gleichzeitig wird die Schwere der Kinderarmut innerhalb der EU anerkannt.

Deutschland:

Das offizielle Programm der Präsidentschaft legt den gesellschaftlichen Wohlstand als grundlegende Priorität für ein Europa nach COVID-19 fest. Die besondere Betonung eines „fairenEuropas“ ist in klarer Übereinstimmung mit dem Vorschlag der Familienpartei zum Kinderkostengeld. Schließlich ist die feste Überzeugung derPräsidentschaft, dass wir nicht einfach zum Status quo vor der Pandemie zurückkehren können: vielversprechende und ermutigende Schlagworte für angeschlagene europäische Familien in der gesamten EU.

Die vollständige Unterlage finden Sie hier:

Portugal:

Die portugiesische Präsidentschaft betrachtet den Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte(unter den die Kindergarantie fällt) als eine Kernpriorität ihrer Präsidentschaft. Das portugiesische Parlament ist sehr daran interessiert, dieses Thema im EMPL und im Plenum zu erörtern. Die portugiesische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten, AnaPaulaZacarias, hat zu Protokoll gegeben, dass die Präsidentschaft Maßnahmen zur Linderung sozialer und wirtschaftlicher Ungerechtigkeiten umsetzen wird.

Die vollständige Unterlage finden Sie hier:

Definitionen

Eine Übersicht mit den gängigsten Definitionen finden Sie hier.

Bertelsmann-Stiftung: Teilhabegeld –
Das musst du wissen.

Die Studie legt nahe, Bürger selbst regelmäßig dahingehend zu befragen, was sie benötigen, um finanziell zu überleben. Es wird auf gezeigt, dass das vom Staat bereits für Familien zur Verfügung gestellte Geld zum Wohl der Kinder eingesetzt wird. Die Einführung eines Teilhabegeldes könnte dazu beitragen, die Kinderarmut gezielt zu vermeiden. Weitere Empfehlungen beinhalten den Gedanken, alle staatlichen Leistungen im Teilhabegeld zusammen zu fassen, als einzige, leicht zu beantragende Leistung für Kinder und Erziehungsberechtigte.

Die vollständigen Unterlagen zum Teilhabegeld finden Sie hier

Europäische Kommission: Machbarkeitsstudie für eine Kindergarantie

Diese Studie liefert eine umfassende Aufschlüsselung darüber, wie der Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum, angemessener Ernährung, kostenloser Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und kostenloser Bildung die Kinderarmut beseitigen würde. Sie kommt zu dem Schluss, dass die europäische Bevölkerung erkennen muss, dass die Investition in Kinder einen großen Mehrwert für alle birgt.

Die vollständige Unterlage finden Sie hier:

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